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Mit wem Sie Geschäfte machen, ist nicht nur allein Ihre Sache
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden wichtige
internationale Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
eingeleitet. Aus ihnen gingen zahlreiche, in Wirtschaftskreisen bislang
weitgehend unbekannte Verordnungen hervor. Sie fordern von Unternehmen
eine ordentliche Prüfung aller Geschäftspartner anhand der zentralen
Liste des UN-Sanktionsausschusses und verbieten jegliche direkten oder
indirekten Geschäftskontakte mit den dort aufgeführten Einrichtungen
und Einzelpersonen. Das Verbot gilt unabhängig davon, welche Güter oder
Dienstleistungen Sie vertreiben, unabhängig vom Einkaufs- oder
Bestimmungsland der Lieferung und ist mit der Antiterror-Verordnung
881/2002 geltendes EU-Recht. Nach ihr hat jeder Unternehmer
eigenverantwortlich und sogar viele Jahre rückwirkend sicher zu
stellen, dass er:
- die Verordnung umsetzt
- keine gelisteten Personen beschäftigt
- und keinerlei Geschäftskontakte mit Verdächtigen pflegt.
Bei Verstößen drohen harte Konsequenzen: Als Geschäftsleitung haften Sie persönlich mit Regress und sogar Freiheitsstrafe! Vor dem Hintergrund weltweit zunehmender Gefahrenpotenziale werden die zu beachtenden Listen und Verordnungen weiter anwachsen. Mit schwerwiegenden Folgen für den Einzelnen, aber auch für das gesamte Unternehmen: Durch Imageverlust und ausgeschlossen von öffentlichen Aufträgen, ja ganzen Märkten, kann es von heute auf morgen vor dem Aus stehen. Häufig unterschätzt wird darüber hinaus die Umsatzabschöpfung. Wird etwa eine Anlage mit Herstellungs- und Vertriebskosten von 8 Mio. Euro für 10 Mio. Euro verkauft und illegal ausgeführt, kann der getätigte Umsatz und nicht nur der erzielte Rohgewinn von 2 Mio. Euro eingezogen werden.
Die Konsequenz: Compliance muss sich strikt sowie integriert in die
Supply Chain und Unternehmensphilosophie realisieren lassen. Genau das
leistet die netscreener-Lösung, bestehend aus Hard- und Software sowie
der Inbetriebnahme des Systems.
Das Basis-Paket ermöglicht Ihnen die periodische Stammdatenprüfung in
Kopplung mit einer Web-Online-Abfrage innerhalb Ihres gesamten
Firmennetzwerkes:
- Jede Prüfung erfolgt auf Basis der aktuellen Verbotslisten und wird im System nicht löschbar
dokumentiert, so dass Sie Prüfern, Kunden und Lieferanten gegenüber jederzeit und lückenlos die
Umsetzung der Antiterror-Verordnung nachweisen können.
- Der Verantwortliche in Ihrem Hause wird automatisch - z.B. per E-Mail - über verdächtige Adressen
und Treffer informiert und kann unmittelbar aktiv werden, Vorgänge stoppen oder Adressen genauer
prüfen.
- Optional bieten wir darüber hinaus die vollständige Integration in SAP R/3, BaaN, NAVISION oder
ProAlpha sowie standardisierte Schnittstellen zu beliebigen anderen Systemen an.
Wir beraten Sie auch in allen Fragen zur rechtlich/organisatorischen Einbindung des Systems.
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